Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-559/15Onix Asigurări SA v Istituto per la Vigilanza Sulle Assicurazioni (IVASS)
- Entschieden
- 2017-04-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:316
- CELEX
- 62015CJ0559
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 73/239/EWG – Richtlinie 92/49/EWG – Grundsatz der einheitlichen Zulassung – Grundsatz der Aufsicht durch den Herkunftsmitgliedstaat – Art. 40 Abs. 6 – Begriff ‚Unregelmäßigkeiten‘ – Zuverlässigkeit der Aktionäre – Verbot für ein in einem Mitgliedstaat niedergelassenes Versicherungsunternehmen, im Staatsgebiet eines anderen Mitgliedstaats neue Verträge abzuschließen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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