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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-558/21 PGlobal Silicones Council and Others v European Commission

Entschieden
2023-11-09
ECLI
ECLI:EU:C:2023:839
CELEX
62021CJ0558
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe – Anhang XVII – Aktualisierung – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse – Beschränkungen in Bezug auf Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) und Decamethylcyclopentasiloxan (D5) – Persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe – Sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe – Unannehmbare Risiken.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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