Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-558/19Impresa Pizzarotti & C SpA Italia Sucursala Cluj v Agenţia Naţională de Administrare Fiscală - Direcţia Generală de Administrare a Marilor Contribuabili
- Entschieden
- 2020-10-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:806
- CELEX
- 62019CJ0558
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 49 und 63 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Freier Kapitalverkehr – Bestimmung der steuerpflichtigen Einkünfte von Gesellschaften – Miteinander verflochtene Personen – Außergewöhnlicher Vorteil, den eine gebietsansässige Gesellschaft einer gebietsfremden Gesellschaft gewährt – Berichtigung der steuerpflichtigen Einkünfte der Zweigniederlassung einer gebietsfremden Gesellschaft – Keine Berichtigung der steuerpflichtigen Einkünfte im Fall eines identischen Vorteils, der einer gebietsansässigen Gesellschaft von ihrer Zweigniederlassung gewährt wird – Grundsatz des freien Wettbewerbs – Beschränkung der Niederlassungsfreiheit – Rechtfertigung – Ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten – Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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