Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-557/20Criminal proceedings against DS
- Entschieden
- 2021-03-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:204
- CELEX
- 62020CO0557
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Nationale Rechtsvorschriften, die die Hufpflege bei Pferden ausschließlich den Inhabern eines Hufschmied-Diploms vorbehalten – Vereinbarkeit mit den Art. 101 bis 106 AEUV – Fehlen ausreichender Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits sowie zu den Gründen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorlagefrage ergibt – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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