Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-557/19 PHochmann Marketing GmbH v European Parliament
- Entschieden
- 2020-04-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:315
- CELEX
- 62019CO0557
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – An das Europäische Parlament gerichtete Aufforderung zum Tätigwerden – Beschluss des Petitionsausschusses des Parlaments – Unzuständigkeit des Parlaments zur Änderung der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts der Europäischen Union und offensichtliche Unzulässigkeit der Klage im ersten Rechtszug – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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