Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑557/12Kone AG and Others v ÖBB-Infrastruktur AG
- Entschieden
- 2014-06-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:1317
- CELEX
- 62012CJ0557
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 101 AEUV – Ersatz des Schadens, der durch ein nach diesem Artikel verbotenes Kartell verursacht wurde – Schaden, der sich aus dem höheren Preis ergibt, der von einem Unternehmen als Folge eines verbotenen Kartells, an dem es nicht beteiligt ist, verlangt wird (‚umbrella pricing‘) – Kausalzusammenhang.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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