Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-555/16Criminal proceedings against Vincenzo D'Andria and Giuseppina D'Andria
- Entschieden
- 2017-04-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:261
- CELEX
- 62016CO0555
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Identische Vorlagefragen – Art. 49 und 56 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Freier Dienstleistungsverkehr – Glücksspiel – Nationale Regelung – Neuordnung des Konzessionierungssystems durch eine Anpassung der Ablaufzeitpunkte – Neue Ausschreibung – Konzessionen, deren Laufzeit kürzer ist als die früherer Konzessionen – Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung der im Eigentum stehenden materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, die die Infrastruktur der Spielverwaltung und ‑annahme bilden – Beschränkung – Zwingende Gründe des Allgemeininteresses – Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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