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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-554/24 PRepublic of Poland v European Commission

Entschieden
2026-01-22
ECLI
ECLI:EU:C:2026:28
CELEX
62024CJ0554
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 259, 260 und 279 AEUV – Durchführung eines Beschlusses der Vizepräsidentin des Gerichtshofs über einstweilige Anordnungen durch einen Mitgliedstaat – Verurteilung zur Zahlung eines täglichen Zwangsgelds bis zur Durchführung des Beschlusses – Nichtergreifen der erforderlichen Maßnahmen, um dem Beschluss nachzukommen, und Nichtzahlung des Zwangsgelds – Streichung der Hauptsache – Einziehung von Forderungen, die sich aus der Nichtzahlung des Zwangsgelds ergeben, durch Verrechnung – Nichtigkeitsklage.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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