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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-553/19 PInternational Tax Stamp Association Ltd (ITSA) v European Commission

Entschieden
2020-04-02
ECLI
ECLI:EU:C:2020:248
CELEX
62019CO0553
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Rechtsangleichung – Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen – Errichtung und Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse – Delegierte Verordnung und Durchführungsrechtsakte – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Art. 263 Abs. 4 AEUV – Keine unmittelbare Betroffenheit – Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV – Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union – Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Keine genaue Bezeichnung der beanstandeten Punkte der Begründung des angefochtenen Urteils und keine konkreten rechtlichen Argumente zur Stützung des Rechtsmittels – Vorbringen, mit dem vom Gerichtshof eine bloße Überprüfung der im ersten Rechtszug vorgebrachten Argumente begehrt wird – Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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