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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-552/18Indaco Service Soc. coop. sociale v Ufficio Territoriale del Governo Taranto

Entschieden
2019-11-20
ECLI
ECLI:EU:C:2019:997
CELEX
62018CO0552
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 57 Abs. 4 Buchst. c und g – Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge – Fakultative Gründe für den Ausschluss – Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten – Infragestellung der Integrität des Wirtschaftsteilnehmers – Früherer Auftrag – Ausführung – Mängel – Kündigung – Gerichtliche Anfechtung – Beurteilung der Vertragsverletzung durch den Auftraggeber – Ausschluss bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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