Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-551/24Deutsche Lufthansa AG v AirHelp Germany GmbH

Entschieden
2025-10-09
ECLI
ECLI:EU:C:2025:771
CELEX
62024CJ0551
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich – Besondere Zuständigkeit, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden – Bestimmung des zuständigen Gerichts – Luftbeförderungsvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer – Ausgleichsforderung des Passagiers wegen eines verspäteten Fluges – Abtretung dieser Forderung an eine Inkassogesellschaft – Klage des Zessionars gegen das Luftfahrtunternehmen auf Ausgleichszahlung vor dem Gericht des Abflugorts – Erfüllungsort der Verpflichtung – Ort in einem Mitgliedstaat, an dem die Dienstleistungen nach dem Beförderungsvertrag erbracht worden sind oder hätten erbracht werden müssen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung