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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-551/22 PEuropean Commission v Single Resolution Board (SRB)

Entschieden
2024-06-18
ECLI
ECLI:EU:C:2024:520
CELEX
62022CJ0551
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Wirtschafts- und Währungspolitik – Bankenunion – Verordnung (EU) Nr. 806/2014 – Einheitlicher Abwicklungsmechanismus – Bei Ausfall oder wahrscheinlichem Ausfall eines Unternehmens anwendbares Abwicklungsverfahren – Art. 18 Abs. 7 – Festlegung eines Abwicklungskonzepts durch den Einheitlichen Abwicklungsausschuss – Billigung dieses Konzepts durch die Europäische Kommission – Art. 86 Abs. 2 – Handlung, die Gegenstand einer Klage sein kann – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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