Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-551/15Pula Parking d.o.o. v Sven Klaus Tederahn
- Entschieden
- 2017-03-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:193
- CELEX
- 62015CJ0551
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich – Zivil- und Handelssachen – Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung einer nicht beglichenen Gebühr für die Nutzung eines öffentlichen Parkplatzes – Einbeziehung – Begriff ‚Gericht‘ – Notar, der auf der Grundlage einer ‚glaubwürdigen Urkunde‘ einen Vollstreckungsbefehl ausgestellt hat.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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