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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-550/19EV v Obras y Servicios Públicos S.A. and Acciona Agua, S.A

Entschieden
2021-06-24
ECLI
ECLI:EU:C:2021:514
CELEX
62019CJ0550
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 1999/70/EG – EGB-UNICE‑CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Paragraf 5 – Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder ‑verhältnisse – Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge im Baugewerbe (,fijos de obra‘) – Begriff ,sachliche Gründe‘, die die Verlängerung solcher Verträge rechtfertigen – Richtlinie 2001/23/EG – Art. 1 Abs. 1 – Unternehmensübergang – Art. 3 Abs. 1 – Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer – Eintritt in die Arbeitsverträge gemäß den Bestimmungen eines Tarifvertrags – Tarifvertrag, nach dem übergegangene Arbeitnehmer nur diejenigen Rechte und Pflichten haben, die sich aus ihrem letzten Vertrag mit dem ausscheidenden Unternehmen ergeben.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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