Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-550/16A and S v Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie
- Entschieden
- 2018-04-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:248
- CELEX
- 62016CJ0550
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Recht auf Familienzusammenführung – Richtlinie 2003/86/EG – Art. 2 Buchst. f – Begriff ,unbegleiteter Minderjähriger‘ – Art. 10 Abs. 3 Buchst. a – Recht eines Flüchtlings auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern – Flüchtling, der zum Zeitpunkt seiner Einreise in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats und der Stellung seines Asylantrags unter 18 Jahre alt war, aber zum Zeitpunkt des Erlasses der asylgewährenden Entscheidung und der Stellung seines Antrags auf Familienzusammenführung volljährig ist – Für die Beurteilung der Minderjährigkeit des Betroffenen maßgeblicher Zeitpunkt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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