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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-550/16A and S v Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie

Entschieden
2018-04-12
ECLI
ECLI:EU:C:2018:248
CELEX
62016CJ0550
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Recht auf Familienzusammenführung – Richtlinie 2003/86/EG – Art. 2 Buchst. f – Begriff ,unbegleiteter Minderjähriger‘ – Art. 10 Abs. 3 Buchst. a – Recht eines Flüchtlings auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern – Flüchtling, der zum Zeitpunkt seiner Einreise in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats und der Stellung seines Asylantrags unter 18 Jahre alt war, aber zum Zeitpunkt des Erlasses der asylgewährenden Entscheidung und der Stellung seines Antrags auf Familienzusammenführung volljährig ist – Für die Beurteilung der Minderjährigkeit des Betroffenen maßgeblicher Zeitpunkt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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