Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-55/20Minister Sprawiedliwości v Prokurator Krajowy – Pierwszy Zastępca Prokuratora Generalnego and Rzecznik Dyscyplinarny Izby Adwokackiej w Warszawie
- Entschieden
- 2022-01-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:6
- CELEX
- 62020CJ0055
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zulässigkeit – Art. 267 AEUV – Begriff ‚nationales Gericht‘ – Disziplinargericht der Anwaltskammer – Disziplinarermittlungen gegen einen Rechtsanwalt – Entscheidung des Disziplinarbeauftragten, mit der ein Disziplinarvergehen verneint und die Untersuchung eingestellt wird – Beschwerde des Justizministers beim Disziplinargericht der Anwaltskammer – Richtlinie 2006/123/EG – Dienstleistungen im Binnenmarkt – Art. 4 Nr. 6 und Art. 10 Abs. 6 – Genehmigungsregelung – Widerruf der Genehmigung – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Unanwendbarkeit.
Legt aus
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