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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-55/06Arcor AG & Co. KG v Bundesrepublik Deutschland

Entschieden
2008-04-24
ECLI
ECLI:EU:C:2008:244
CELEX
62006CJ0055
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum Teilnehmeranschluss - Grundsatz der Kostenorientierung der Preise - Kosten - Zinsen für das eingesetzte Kapital - Abschreibung von Anlagegütern - Bewertung der lokalen Telekommunikationsinfrastrukturen - Aktuelle und historische Kosten - Berechnungsgrundlage - Tatsächliche Kosten - Historische Kosten und voraussichtliche Kosten - Kostennachweis - Analytisches Bottom-up- und Top-down-Modell - Eingehende nationale Regelung - Ermessen der nationalen Regulierungsbehörden - Richterliche Kontrolle - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität - Gerichtliche Anfechtung von Entscheidungen, mit denen die Entgelte des gemeldeten Betreibers genehmigt werden, durch die Begünstigten - Beweislast - Aufsichtsverfahren und gerichtliches Verfahren.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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