Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑548/11Edgard Mulders v Rijksdienst voor Pensioenen
- Entschieden
- 2013-04-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:249
- CELEX
- 62011CJ0548
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Soziale Sicherheit – Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Art. 1 Buchst. r – Begriff ‚Versicherungszeiten‘ – Art. 46 – Berechnung der Altersrente – Zu berücksichtigende Versicherungszeiten – Grenzgänger – Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit – Zusammentreffen von ähnlichen Leistungen, die von zwei Mitgliedstaaten gezahlt werden – Nichtberücksichtigung dieses Zeitraums als Versicherungszeit – Wohnsitzvoraussetzung – Nationale Antikumulierungsregel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht