Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-547/15Interservice d.o.o. Koper v Sándor Horváth

Entschieden
2016-12-21
ECLI
ECLI:EU:C:2016:983
CELEX
62015CJ0547
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollkodex der Gemeinschaften – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Art. 96 – Externes Versandverfahren – Begriff ‚Warenführer‘ – Keine Gestellung der Waren an die Bestimmungszollstelle – Haftung – Unterfrachtführer, der die Waren auf dem Parkplatz der Bestimmungszollstelle an den Hauptfrachtführer übergeben und diese Waren anlässlich einer Weiterbeförderung erneut übernommen hat.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung