Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-546/22GF v Schauinsland-Reisen GmbH
- Entschieden
- 2024-10-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:847
- CELEX
- 62022CJ0546
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen – Richtlinie (EU) 2015/2302 – Art. 12 Abs. 3 – Beendigung eines Pauschalreisevertrags durch den Reiseveranstalter – Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände – Verhinderung der Durchführung der Reise durch solche Umstände – Offizielle Empfehlung, die von Reisen in das Zielland wegen der Ausbreitung von Covid-19 abrät.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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