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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-546/22GF v Schauinsland-Reisen GmbH

Entschieden
2024-10-04
ECLI
ECLI:EU:C:2024:847
CELEX
62022CJ0546
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen – Richtlinie (EU) 2015/2302 – Art. 12 Abs. 3 – Beendigung eines Pauschalreisevertrags durch den Reiseveranstalter – Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände – Verhinderung der Durchführung der Reise durch solche Umstände – Offizielle Empfehlung, die von Reisen in das Zielland wegen der Ausbreitung von Covid-19 abrät.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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