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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-546/19BZ v Westerwaldkreis

Entschieden
2021-06-03
ECLI
ECLI:EU:C:2021:432
CELEX
62019CJ0546
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Einwanderungspolitik – Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger – Richtlinie 2008/115/EG – Art. 2 Abs. 1 – Geltungsbereich – Drittstaatsangehöriger – Strafrechtliche Verurteilung in dem Mitgliedstaat – Art. 3 Nr. 6 – Einreiseverbot – Gründe der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit – Aufhebung der Rückkehrentscheidung – Rechtmäßigkeit des Einreiseverbots.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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