Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-545/18Proceedings brought by DP and Finanzamt Linz
- Entschieden
- 2019-04-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:286
- CELEX
- 62018CO0545
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Grundsätze des Unionsrechts – Vorrang – Nationale Regelung, wonach untergeordnete Gerichte der Auslegung übergeordneter Gerichte folgen müssen – Beschränkung der Anrufung übergeordneter Gerichte auf die Beurteilung von Rechtsfragen und von vor den untergeordneten Gerichten erhobenen Klagegründen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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