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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-542/16Länsförsäkringar Sak Försäkringsaktiebolag and Others v Dödsboet efter Ingvar Mattsson and Länsförsäkringar Sak Försäkringsaktiebolag

Entschieden
2018-05-31
ECLI
ECLI:EU:C:2018:369
CELEX
62016CJ0542
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2002/92/EG – Anwendungsbereich – Begriff ‚Versicherungsvermittlung‘ – Richtlinie 2004/39/EG – Anwendungsbereich – Begriff ‚Anlageberatung‘ – Beratungsleistungen, die während einer Versicherungsvermittlung erbracht werden und die Anlage von Kapital im Zusammenhang mit einer Kapitallebensversicherung zum Gegenstand haben – Beurteilung der Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers, der nicht die Absicht hat, einen tatsächlichen Versicherungsvertrag abzuschließen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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