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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-542/15Criminal proceedings against Angela Manzo

Entschieden
2016-09-28
ECLI
ECLI:EU:C:2016:730
CELEX
62015CO0542
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Identische Vorlagefragen – Art. 49 und 56 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Dienstleistungsfreiheit – Glücksspiel – Beschränkungen – Zwingende Gründe des Allgemeininteresses – Verhältnismäßigkeit – Öffentliche Aufträge – Bedingungen für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren und Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit – Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Vorlage von Bescheinigungen über seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von zwei verschiedenen Kreditinstituten – Richtlinie 2004/18/EG – Art. 47 – Anwendbarkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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