Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-541/15Proceedings brought by Mircea Florian Freitag
- Entschieden
- 2017-06-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:432
- CELEX
- 62015CJ0541
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsbürgerschaft – Art. 21 AEUV – Recht, sich in den Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten – Staatsangehöriger, der die Staatsangehörigkeit sowohl seines Wohnsitzmitgliedstaats als auch seines Geburtsmitgliedstaats besitzt – Änderung des Familiennamens im Geburtsmitgliedstaat außerhalb eines gewöhnlichen Aufenthalts – Dem Geburtsnamen entsprechender Name – Antrag auf Eintragung dieses Namens in das Personenstandsregister des Wohnsitzmitgliedstaats – Ablehnung des Antrags – Grund – Erwerb des Namens nicht während eines gewöhnlichen Aufenthalts – Vorhandensein anderer Verfahren im nationalen Recht zur Erlangung der Anerkennung des Namens.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht