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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-541/15Proceedings brought by Mircea Florian Freitag

Entschieden
2017-06-08
ECLI
ECLI:EU:C:2017:432
CELEX
62015CJ0541
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsbürgerschaft – Art. 21 AEUV – Recht, sich in den Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten – Staatsangehöriger, der die Staatsangehörigkeit sowohl seines Wohnsitzmitgliedstaats als auch seines Geburtsmitgliedstaats besitzt – Änderung des Familiennamens im Geburtsmitgliedstaat außerhalb eines gewöhnlichen Aufenthalts – Dem Geburtsnamen entsprechender Name – Antrag auf Eintragung dieses Namens in das Personenstandsregister des Wohnsitzmitgliedstaats – Ablehnung des Antrags – Grund – Erwerb des Namens nicht während eines gewöhnlichen Aufenthalts – Vorhandensein anderer Verfahren im nationalen Recht zur Erlangung der Anerkennung des Namens.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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