Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑541/11Jožef Grilc v Slovensko zavarovalno združenje GIZ
- Entschieden
- 2013-01-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:19
- CELEX
- 62011CO0541
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 104 § 3 Abs. 2 der Verfahrensordnung – Kraftfahrzeug‑Haftpflichtversicherung – Richtlinie 2000/26/EG – Entschädigungsstellen – Bei einem nationalen Gericht eingereichte Schadensersatzklage.
Legt aus
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