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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-540/19WV v Landkreis Harburg

Entschieden
2020-09-17
ECLI
ECLI:EU:C:2020:732
CELEX
62019CJ0540
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit in Unterhaltssachen – Verordnung (EG) Nr. 4/2009 – Art. 3 Buchst. b – Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Unterhaltsberechtigten – Regressantrag einer öffentliche Aufgaben wahrnehmenden Einrichtung aus übergegangenem Recht des Unterhaltsberechtigten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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