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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-54/18Cooperativa Animazione Valdocco S.C.S. Impresa Sociale Onlus v Consorzio Intercomunale Servizi Sociali di Pinerolo and Azienda Sanitaria Locale To3 di Collegno e Pinerolo

Entschieden
2019-02-14
ECLI
ECLI:EU:C:2019:118
CELEX
62018CO0054
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Nachprüfungsverfahren – Richtlinie 89/665/EWG – Art. 1 und 2c – Klage gegen die Entscheidung, einen Bieter zuzulassen oder auszuschließen – Klagefrist – Ausschlussfrist von 30 Tagen – Nationale Regelung, durch die die Möglichkeit ausgeschlossen wird, die Rechtswidrigkeit einer Zulassungsentscheidung im Rahmen einer Klage gegen die ihr nachfolgenden Handlungen geltend zu machen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 – Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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