Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-539/20 P-REVHochmann Marketing v European Commission
- Entschieden
- 2022-02-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:110
- CELEX
- 62020CO0539(01)
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Wiederaufnahmeantrag – Art. 159 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Voraussetzungen – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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