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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-539/19Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband eV v Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Entschieden
2020-09-03
ECLI
ECLI:EU:C:2020:634
CELEX
62019CJ0539
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Europäischen Union – Verordnung (EU) Nr. 531/2012 – Art. 6a – Art. 6e Abs. 3 – Pflicht des Roaminganbieters zur automatischen Anwendung des regulierten Roamingtarifs – Anwendung auf Verbraucher, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 einen spezifischen Roamingtarif gewählt hatten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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