Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-539/19Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband eV v Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
- Entschieden
- 2020-09-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:634
- CELEX
- 62019CJ0539
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Europäischen Union – Verordnung (EU) Nr. 531/2012 – Art. 6a – Art. 6e Abs. 3 – Pflicht des Roaminganbieters zur automatischen Anwendung des regulierten Roamingtarifs – Anwendung auf Verbraucher, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 einen spezifischen Roamingtarif gewählt hatten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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