Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-538/22SB v Agrárminiszter
- Entschieden
- 2024-07-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:568
- CELEX
- 62022CJ0538
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 – Art. 52 – Delegierte Verordnung (EU) Nr. 639/2014 – Art. 53 Abs. 1 – Festlegung der Beihilfefähigkeitskriterien für gekoppelte Stützungsmaßnahmen – Zuständigkeit der Mitgliedstaaten – Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 – Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2 Nrn. 16 und 18 – Unterscheidung zwischen ‚gemeldeten Tieren‘ und ‚ermittelten Tieren‘ – Art. 30 Abs. 3 – Anhand der ermittelten Tiere berechnete Stützung – Art. 31 Abs. 1 bis 3 – Verwaltungssanktionen im Fall von Verstößen bei den gemeldeten Tieren – Antrag auf gekoppelte Stützung für die Haltung von Mutterkühen – In den nationalen Rechtsvorschriften vorgeschriebene Abkalbquote, die nicht von allen gemeldeten Tieren erreicht wurde – Von einer geringeren Zahl dieser Tiere erreichte Quote – Nationale Praxis, wonach die Stützung versagt wird.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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