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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-538/13eVigilo Ltd v Priešgaisrinės apsaugos ir gelbėjimo departamentas prie Vidaus reikalų ministerijos

Entschieden
2015-03-12
ECLI
ECLI:EU:C:2015:166
CELEX
62013CJ0538
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliches Auftragswesen – Richtlinien 89/665/EWG und 2004/18/EG – Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz – Verbindung des ausgewählten Bieters zu den Sachverständigen des öffentlichen Auftraggebers – Pflicht, diese Verbindung zu berücksichtigen – Beweislast für die Parteilichkeit eines Sachverständigen – Fehlende Auswirkung einer solchen Parteilichkeit auf das Endergebnis der Bewertung – Fristen für die Nachprüfung – Beanstandung der abstrakten Zuschlagskriterien – Klärung dieser Kriterien nach umfassender Mitteilung der Gründe für die Auftragsvergabe – Grad der Übereinstimmung der Angebote mit den technischen Spezifikationen als Bewertungskriterium.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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