Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-538/13eVigilo Ltd v Priešgaisrinės apsaugos ir gelbėjimo departamentas prie Vidaus reikalų ministerijos
- Entschieden
- 2015-03-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:166
- CELEX
- 62013CJ0538
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliches Auftragswesen – Richtlinien 89/665/EWG und 2004/18/EG – Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz – Verbindung des ausgewählten Bieters zu den Sachverständigen des öffentlichen Auftraggebers – Pflicht, diese Verbindung zu berücksichtigen – Beweislast für die Parteilichkeit eines Sachverständigen – Fehlende Auswirkung einer solchen Parteilichkeit auf das Endergebnis der Bewertung – Fristen für die Nachprüfung – Beanstandung der abstrakten Zuschlagskriterien – Klärung dieser Kriterien nach umfassender Mitteilung der Gründe für die Auftragsvergabe – Grad der Übereinstimmung der Angebote mit den technischen Spezifikationen als Bewertungskriterium.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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