Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-538/10Richard Lebrun and Marcelle Howet v Belgian State
- Entschieden
- 2011-09-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:614
- CELEX
- 62010CO0538
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 92 § 1, 103 § 1 und 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Vorabentscheidungsersuchen - Prüfung der Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsnorm sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit der nationalen Verfassung - Nationale Regelung, nach der ein Zwischenverfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit Vorrang hat - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Erfordernis einer Anknüpfung an das Unionsrecht - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht