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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-536/13"Gazprom" OAO v Lietuvos Respublika

Entschieden
2015-05-13
ECLI
ECLI:EU:C:2015:316
CELEX
62013CJ0536
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Geltungsbereich – Schiedsgerichtsbarkeit – Ausschluss – Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche – Anordnung eines Schiedsgerichts mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat – Anordnung, mit der die Einleitung oder Fortführung eines Verfahrens vor dem Gericht eines anderen Mitgliedstaats untersagt wird – Befugnis der Gerichte eines Mitgliedstaats, die Anerkennung des Schiedsspruchs zu versagen – New Yorker Übereinkommen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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