Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-535/19A v Latvijas Republikas Veselības ministrija
- Entschieden
- 2021-07-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:595
- CELEX
- 62019CJ0535
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit – Unionsbürgerschaft – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a – Leistungen bei Krankheit – Begriff – Art. 4 und Art. 11 Abs. 3 Buchst. e – Richtlinie 2004/38/EG – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b – Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate – Voraussetzung, über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz zu verfügen – Art. 24 – Gleichbehandlung – Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ohne wirtschaftliche Tätigkeit, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält – Weigerung des Aufnahmemitgliedstaats, diese Person in sein öffentliches Krankenversicherungssystem aufzunehmen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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