Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-534/20Leistritz AG v LH
- Entschieden
- 2022-06-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:495
- CELEX
- 62020CJ0534
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 38 Abs. 3 Satz 2 – Datenschutzbeauftragter – Verbot für einen Verantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter, einen Datenschutzbeauftragten wegen der Erfüllung seiner Aufgaben abzuberufen oder zu benachteiligen – Rechtsgrundlage – Art. 16 AEUV – Erfordernis funktioneller Unabhängigkeit – Nationale Regelung, die die Entlassung eines Datenschutzbeauftragten verbietet, wenn kein schwerwiegender Grund vorliegt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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