Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-533/06O2 Holdings Limited and O2 (UK) Limited v Hutchison 3G UK Limited

Entschieden
2008-06-12
ECLI
ECLI:EU:C:2008:339
CELEX
62006CJ0533
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 Abs. 1 - Ausschließliches Recht des Inhabers der Marke - Benutzung eines Zeichens in einer vergleichenden Werbung, das mit einer Marke identisch oder ihr ähnlich ist - Beschränkung der Wirkungen der Marke - Vergleichende Werbung - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Art. 3a Abs. 1 - Zulässigkeitsbedingungen für vergleichende Werbung - Benutzung der Marke eines Mitbewerbers oder eines dieser Marke ähnlichen Zeichens.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung