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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-532/18GN v ZU

Entschieden
2019-12-19
ECLI
ECLI:EU:C:2019:1127
CELEX
62018CJ0532
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Übereinkommen von Montreal – Art. 17 Abs. 1 – Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen – Begriff ‚Unfall‘ – In der Luft befindliches Luftfahrzeug – Umkippen eines auf dem Abstellbrett eines Sitzes abgestellten Kaffeebechers – Körperliche Verletzungen des Reisenden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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