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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-531/20NovaText GmbH v Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Entschieden
2022-04-28
ECLI
ECLI:EU:C:2022:316
CELEX
62020CJ0531
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechte des geistigen Eigentums – Richtlinie 2004/48/EG – Art. 3 – Allgemeine Verpflichtung in Bezug auf die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe, die zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums erforderlich sind – Art. 14 – Begriff ‚zumutbare und angemessene Prozesskosten‘ – Patentanwalt – Fehlende Möglichkeit der Beurteilung der Zumutbarkeit und Angemessenheit der der unterlegenen Partei in Rechnung gestellten Kosten durch den nationalen Richter.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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