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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-531/17Vetsch Int. Transporte GmbH v Zollamt Feldkirch Wolfurt

Entschieden
2019-02-14
ECLI
ECLI:EU:C:2019:114
CELEX
62017CJ0531
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 143 Abs. 1 Buchst. d – Befreiungen von der Einfuhrumsatzsteuer – Einfuhren mit nachfolgender innergemeinschaftlicher Verbringung – Anschließende innergemeinschaftliche Lieferung – Steuerhinterziehung – Versagung der Befreiung – Voraussetzungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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