Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-530/20SIA 'EUROAPTIEKA' v Ministru kabinets
- Entschieden
- 2022-12-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:1014
- CELEX
- 62020CJ0530
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Humanarzneimittel – Richtlinie 2001/83/EG – Art. 86 Abs. 1 – Begriff ‚Werbung für Arzneimittel‘ – Art. 87 Abs. 3 – Zweckmäßiger Einsatz von Arzneimitteln – Art. 90 – Verbotene Werbeelemente – Werbung für Arzneimittel, die weder verschreibungspflichtig noch erstattungsfähig sind – Preisbezogene Werbung – Werbung für Sonderangebote – Werbung für kombinierte Verkäufe – Verbot.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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