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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-530/18EP v FO

Entschieden
2019-07-10
ECLI
ECLI:EU:C:2019:583
CELEX
62018CO0530
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 15 – Verweisung der Sache an ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, das den Fall besser beurteilen kann – Ausnahme von der Regel der allgemeinen Zuständigkeit des Gerichts des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes – Besondere Bindung zu einem anderen Mitgliedstaat – Gesichtspunkte, die die Bestimmung des Gerichts ermöglichen, das den Fall besser beurteilen kann – Vorliegen verschiedener Rechtsvorschriften – Wohl des Kindes.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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