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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-53/17Bericap Záródástechnikai Cikkeket Gyártó Bt. v Nemzetgazdasági Minisztérium

Entschieden
2017-05-11
ECLI
ECLI:EU:C:2017:370
CELEX
62017CO0053
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Beihilfen der Mitgliedstaaten – Ausnahmen vom Verbot der Beihilfen – Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können – Verordnung (EG) Nr. 800/2008 – Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – Verbundene Unternehmen – Unternehmen, die ihre Tätigkeiten auf demselben Markt ausüben und zu einer globalen Unternehmensgruppe gehören, die im Eigentum der Mitglieder derselben Familie steht – Begriff ‚gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen‘.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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