Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-53/17Bericap Záródástechnikai Cikkeket Gyártó Bt. v Nemzetgazdasági Minisztérium
- Entschieden
- 2017-05-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:370
- CELEX
- 62017CO0053
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Beihilfen der Mitgliedstaaten – Ausnahmen vom Verbot der Beihilfen – Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können – Verordnung (EG) Nr. 800/2008 – Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – Verbundene Unternehmen – Unternehmen, die ihre Tätigkeiten auf demselben Markt ausüben und zu einer globalen Unternehmensgruppe gehören, die im Eigentum der Mitglieder derselben Familie steht – Begriff ‚gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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