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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-529/16Hamamatsu Photonics Deutschland GmbH v Hauptzollamt München

Entschieden
2017-12-20
ECLI
ECLI:EU:C:2017:984
CELEX
62016CJ0529
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsamer Zolltarif – Zollkodex – Art. 29 – Zollwertermittlung – Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Gesellschaften – Vorabverständigungsvereinbarung für Verrechnungspreise – Vereinbarter Verrechnungspreis, der sich aus einem zunächst in Rechnung gestellten Preis und einer pauschalen Berichtigung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zusammensetzt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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