Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-529/16Hamamatsu Photonics Deutschland GmbH v Hauptzollamt München
- Entschieden
- 2017-12-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:984
- CELEX
- 62016CJ0529
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsamer Zolltarif – Zollkodex – Art. 29 – Zollwertermittlung – Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Gesellschaften – Vorabverständigungsvereinbarung für Verrechnungspreise – Vereinbarter Verrechnungspreis, der sich aus einem zunächst in Rechnung gestellten Preis und einer pauschalen Berichtigung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zusammensetzt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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