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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-529/14YARA Brunsbüttel GmbH v Hauptzollamt Itzehoe

Entschieden
2015-12-17
ECLI
ECLI:EU:C:2015:836
CELEX
62014CO0529
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2003/96/EG – Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom – Art. 2 Abs. 4 Buchst. b – Energieerzeugnisse mit zweierlei Verwendungszweck – Begriff – Energieerzeugnis, das für thermische Abfall- und Abluftbehandlung verwendet wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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