Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-528/17Milan Božičevič Ježovnik v Republika Slovenija
- Entschieden
- 2018-10-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:868
- CELEX
- 62017CJ0528
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 143 Abs. 1 Buchst. d – Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer – Einfuhr mit nachfolgender innergemeinschaftlicher Lieferung – Gefahr der Steuerhinterziehung – Gutgläubigkeit des steuerpflichtigen Importeurs und Lieferers – Beurteilung – Sorgfaltspflicht des steuerpflichtigen Importeurs und Lieferers.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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