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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-528/15Policie ČR, Krajské ředitelství policie Ústeckého kraje, odbor cizinecké policie v Salah Al Chodor and Others

Entschieden
2017-03-15
ECLI
ECLI:EU:C:2017:213
CELEX
62015CJ0528
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) – Art. 28 Abs. 2 – Inhaftnahme zum Zweck der Überstellung – Art. 2 Buchst. n – Erhebliche Fluchtgefahr – Objektive Kriterien – Fehlen einer Legaldefinition.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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