Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑528/11Zuheyr Frayeh Halaf v Darzhavna agentsia za bezhantsite pri Ministerskia savet
- Entschieden
- 2013-05-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:342
- CELEX
- 62011CJ0528
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Asyl – Verordnung (EG) Nr. 343/2003 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist – Art. 3 Abs. 2 – Ermessen der Mitgliedstaaten – Rolle des Amts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge – Keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dieses Amt um Stellungnahme zu ersuchen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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