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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-527/16Salzburger Gebietskrankenkasse and Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz v Alpenrind GmbH and Others

Entschieden
2018-09-06
ECLI
ECLI:EU:C:2018:669
CELEX
62016CJ0527
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit – Verordnung (EG) Nr. 987/2009 – Art. 5 und 19 Abs. 2 – Arbeitnehmer, die in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden als den, in dem der Arbeitgeber gewöhnlich tätig ist – Ausstellung von A1-Bescheinigungen durch den Herkunftsmitgliedstaat, nachdem der Aufnahmemitgliedstaat anerkannt hat, dass die Arbeitnehmer seinem System der sozialen Sicherheit angeschlossen sind – Stellungnahme der Verwaltungskommission – Zu Unrecht ausgestellte A1‑Bescheinigungen – Feststellung – Bindungswirkung und Rückwirkung dieser Bescheinigungen – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Anwendbare Rechtsvorschriften – Art. 12 Abs. 1 – Begriff einer Person, die ‚eine andere Person ablöst‘.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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