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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-526/23VariusSystems digital solutions GmbH v GR, owner of the undertaking B & G

Entschieden
2024-11-28
ECLI
ECLI:EU:C:2024:985
CELEX
62023CJ0526
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Besondere Zuständigkeiten – Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag, die den Gegenstand des Verfahrens bilden – Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich – Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen – In einem Mitgliedstaat entwickelte und für die Bedürfnisse eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Bestellers angepasste Software – Erfüllungsort.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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